§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil für alle Verträge der IGS Geoconsult Gmbh mit ihren Kunden.
1.2 Alle mündlichen Honorarangebote verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Schriftliche Honorarangebote sind entsprechend den Angaben Nettoangebote zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder bereits mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgepreist.
1.3 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 2 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten
2.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
2.2 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung vertraglich geschuldeter Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen.
2.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner. Ein Wechsel der Ansprechpartner ist unverzüglich mitzuteilen.
2.4 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
§ 3 Durchführung des Vertrages
3.1 Leistungen, die über den geschlossenen Vertrag hinausgehen, bedürfen eines weiteren Vertrages. Darunter fallen vor allem Umplanungen und alle weiteren, nicht explizit vertraglich vereinbarten Leistungen.
3.2 Fallen zusätzliche Kosten zu den vereinbarten Pauschalen an, weil die Leistungen den Rahmen übersteigen, der die erfahrungsgemäße Berechnungsgrundlage für die Pauschale ist, so sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand nach den üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
3.3 Sind die Wünsche des Kunden aus planerischer Sicht nicht realisierbar oder nur zu Konditionen, die betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen, so sind wir berechtigt, den Auftrag abzulehnen, auch wenn es sich um die Veränderungen oder Ergänzungen bestehender Inhalte aus laufenden Verträgen zwischen dem Kunden und uns handelt.
3.4 Erbringt der Kunde seine Zahlung nicht fristgemäß, so haben wir das Recht, Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr zu erheben. Die Höhe der Verzugszinsen liegt bei 5% über dem Basiszinssatz. Die Höhe der Mahngebühr liegt bei EUR 50,00 je Vorgang.
3.5 Eine Beauftragung als "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" (SiGeKo) gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) beinhaltet nicht die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach § 4 BaustellV. Die Bestellung der "Verantwortlichen Person" gemäß § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ebenfalls nicht in einer SiGeKo-Beauftragung enthalten.
§ 4 Leistungsumfang
4.1 Wir behalten uns uneingeschränkt alle Entscheidungen über berechnungsrelevante, planerische und ausführungsrelevante Details vor.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge und Teile davon an Dritte weiterzugeben. Wir bleiben jedoch in jedem Falle Vertragspartner des Kunden. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und durch uns beauftragter Dritten entstehen dadurch nicht.
4.3 Etwaige Reklamationen sind uns unter der konkreten Darlegung der Sachverhalte innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.
4.4 Ist nach dieser Frist keine Beanstandung des Kunden bei uns eingegangen, so gelten die Inhalte als vom Kunden akzeptiert.
4.5 Entstehende Aufwendungen zur Bearbeitung von Reklamationen, die sich als nicht relevant herausstellen, werden auf Grundlage der Stundensätze in Rechnung gestellt.
4.6 Berechtigte Beanstandungen haben keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden und berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
5.1 Wir haften nicht dafür, wenn erwünschte betriebswirtschaftliche, funktionale oder sonstige Eigenschaften in Zusammenhang mit den Eigenschaften des Untergrundes nicht eintreten. Ausgenommen sind grobe Planungsfehler.
5.2 Wir haften in Höhe unserer Berufshaftpflichtversicherung (derzeit 2 Mio für Sach- und 5 Mio für Personenschäden) für eigenes Verhalten und das unserer Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.
5.3 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
§ 6 Sonstiges
6.1 Von uns genannte Termine sind unverbindlich. Anspruch auf Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung von Terminen wird ausdrücklich ausgeschlossen.