Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist seit Einführung der Baustellenverordnung (BauStellV, Juni 1998) auf den meisten Baustellen vorgeschrieben.
Das hat wesentlich zur Verminderung von Arbeitsunfällen allgemein sowie deutliche Abnahme entsprechender Todesfällen auf Baustellen beigetragen.
Als SiGe-Koordinatoren stellen wir uns der großen Verantwortung und liefern unseren Beitrag zur unfallfreien Zusammenarbeit der Beschäftigten unterschiedlicher Auftragnehmer im Sinne des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.
Unser Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden ist ausreichend bemessen (Details auf Anfrage).
Anhand der Tabelle können Sie die notwendigen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen entsprechend der BauStellV erkennen.
Unterlage für spätere Arbeiten | |||||
SiGe-Plan | |||||
Vorankündigung | |||||
SiGe-Koordinator | |||||
Beschäftigte | Umfang und Art der Arbeiten | ||||
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mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage sowie ohne besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | ja |
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch mit besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja |