SiGeKo

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist seit Einführung der Baustellenverordnung (BauStellV, Juni 1998) auf den meisten Baustellen vorgeschrieben.

Das hat wesentlich zur Verminderung von Arbeitsunfällen allgemein sowie deutliche Abnahme entsprechender Todesfällen auf Baustellen beigetragen.

Als SiGe-Koordinatoren stellen wir uns der großen Verantwortung und liefern unseren Beitrag zur unfallfreien Zusammenarbeit der Beschäftigten unterschiedlicher Auftragnehmer im Sinne des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.

Unser Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden ist ausreichend bemessen (Details auf Anfrage).

Anhand der Tabelle können Sie die notwendigen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen entsprechend der BauStellV erkennen.
erforderliche Bauherrenleistungen bzw. notwendige Beauftragungen nach Baustellenverordnung
Unterlage für spätere Arbeiten        
SiGe-Plan        
Vorankündigung        
SiGe-Koordinator        
         
Beschäftigte Umfang und Art der Arbeiten
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage sowie ohne besonders gefährliche Arbeiten ja nein nein ja
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch mit besonders gefährliche Arbeiten ja nein ja ja
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja ja ja ja
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten ja ja ja ja

 

Wir unterstützen Sie dabei:

In der Planungsphase

Die Planungsphase prägen notwendige Grundleistungen, wie z.B. die 

  • Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Ermittlung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den am Bau beteiligten Unternehmen
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) zur Minimierung von Sicherheits- und Gesundheitsgefahren 
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Baumerkmalsakte) für später notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gebäude 

sowie Besonderen Leistungen, die einen darüber hinaus verbesserten Baustellenbetrieb im Sinne des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes versprechen (Bedarfsleistungen und Zusatzleistungen), wie z.B. die 

  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Teilnahme an Planungsbesprechungen
  • Durchführung von Briefings der Projektbeteiligten zur Arbeitssicherheit 
  • Beratung bei Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten (Verkehr, Passanten, Nachbarbaustellen) 
  • Erarbeitung arbeitsschutzrelevanter Sachgrundlagen (Flucht- Sicherheits- und Rettungskonzepte, Feuerwehr- und Rettungswegepläne, Meldebögen / Checklisten) Baustelleneinrichtungspläne)

In der Ausführungsphase

Die Ausführungsphase prägen notwendige Grundleistungen, wie z.B. die 

  • Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • regelmäßigen Baustellenbegehungen zur Ermittlung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den am Bau beteiligten Unternehmen  
  • Hinwirkung auf die Beachtung des SiGe-Planes
  • Prüfungen firmenseitiger Unterlagen auf Konformitäten, Plausibilitäten und Wirksamkeiten (z.B. Montageanweisungen) sowie gemeinsam genutzter Sicherheitseinrichtungen (Stichproben)
  • Dokumentation und Adressierung von Abweichungen gegenüber den Konformitäten
  • Hinwirkung auf die Einhaltung und Umsetzung der für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen (Präventionsmanagement)

sowie Besonderen Leistungen, die einen darüber hinaus verbesserten Baustellenbetrieb im Sinne des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes versprechen (Bedarfsleistungen), wie z.B. die 

  • Teilnahme an Baubesprechungen (jour-fix-Terminen)  
  • Organisation regelmäßiger Sicherheitsbesprechung der Unternehmer / Firmenbauleiter
  • SiGeKo-Einweisungen der Firmenbauleiter (Hinweise auf die gesetzlichen sowie technisch-organisatorische Pflichten der Firmen, Erläuterung zur Minimierung von Gefährdungen anhand SiGe-Plan und Baustellenordnung etc.) 
  • Durchsicht von Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte, Staub- Lärmminderungskonzepte, E-Check-Label, Nachweise der Anschlagmittel etc. (Stichproben) 
  • Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei Bedarf
  • Prüfungen von Mängelabmeldungen der Firmen  
  • Umsetzung von Eskalations- und Sanktionsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Rettungsübungen 
  • U.a.m.